Beratung Datenschutz

Sie brauchen Hilfe bei der Bewältigung eines Sicherheitsvorfalls? –  Gerne helfen wir Ihnen in allen Belangen des Datenschutzes und der Datensicherheit weiter.
Wir unterstützen Sie in Ihrer Verantwortung für den Datenschutz im Unternehmen und stehen Ihnen mit unserem Expertenwissen deutschlandweit gerne zur Seite. Unsere Beratung richtet sich genauso an Vorstände und Geschäftsführer wie an Datenschutzbeauftragte oder beispielsweise Mitarbeitende der IT.

  • Wir beraten Sie „vor Ort“, in unserem Hause, telefonisch oder online
  • Wir bieten kurzfristige Problemlösungen oder langfristige Beratungen über einen vereinbarten Zeitraum 
  • Wir übernehmen die Position des externen Datenschutzbeauftragten 
  • Wir erarbeiten individuelle (Inhouse-)Schulungen und Konzepte und führen diese durch 
  • Wir unterstützen Sie in der Implementierung eines Datenschutz-Managementsystems

Der erste Schritt für einen erfolgreichen Datenschutz

Der erste Schritt zu einem erfolgreichen Datenschutz im Unternehmen ist eine kompetente Beratung. Oft ergibt sich aus einer Beratung ein gemeinsames Projekt oder eine langfristige Zusammenarbeit. Im Rahmen eines ausführlichen Consultings können wir Ihnen beispielsweise bei der Erstellung und Etablierung von technischen und organisatorischen Maßnahmen des Datenschutzes helfen. Diese Aufgaben können wir auch gerne für Sie übernehmen, wenn Sie uns die Position des externen Datenschutzbeauftragten übertragen. Wir unterstützen Sie außerdem gerne bei der Schulung Ihrer Mitarbeiter zum Thema Datenschutz. Bei Bedarf führen wir im Rahmen einer ausführlichen Beratung einen Datenschutzcheck durch. 

Wie können wir Ihnen weiterhelfen? 

Ihre Vorteile

  • Exakte Ausrichtung auf Ihre Anforderungen
  • Freundlichkeit und Diskretion unserer Mitarbeitenden
  • Verständliche und zielgruppengerechte Beratung
  • Orientierung an anerkannten Standards, Gesetzen und Best Practices

Datenschutzcheck

Sie möchten wissen, ob Sie die gesetzlichen, organisatorischen und technischen Anforderungen bezüglich des Datenschutzes erfüllen? Unser Datenschutzcheck hilft Ihnen, Ihr Unternehmen vor Datenschutzvorfällen und einem damit verbundenem Imageverlust sowie vor Bußgeldzahlungen und Sanktionen zu schützen. 

Lassen Sie Ihr Unternehmen in einem praxiserprobten Verfahren in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit analysieren. Die unabhängigen Auditoren von eyeDsec aus Bayreuth unterstützen Sie bei der Überprüfung Ihrer gesamten Organisation oder einzelner Teilbereiche. Wir sind in Bayreuth, Oberfranken und ganz Deutschland, gerne auch darüber hinaus, für Sie da. 

Leistungen

  • Aufnahme des aktuellen Datenschutz-Status in Ihrem Unternehmen
  • Sichtung der datenschutzrelevanten Daten und Prozesse
  • Überprüfung der bestehenden technischen und organisatorischen Datenschutzmaßnahmen
  • Prüfung der vorhandenen Datenschutzdokumente
  • Entwicklung eines Abschlussberichtes mit dazugehörigem Maßnahmenkatalog
  • Vorstellung und Erläuterung der gefundenen Schwachstellen und Verbesserungsvorschläge

Unsere Vorgehensweise

Nach der Vorstellung des Abschlussberichtes und des dazugehörigen Maßnahmenplanes, haben Sie die Möglichkeit, zu entscheiden, in welchem Umfang die erarbeiteten Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Auch an diesem Punkt lassen wir Sie nicht allein, sondern unterstützen Sie auf Ihren Wunsch hin gerne bei der Umsetzung der benötigten Schritte. Beispielsweise gestalten wir im Anschluss gerne ein Schulungsprogramm oder erstellen ein Datenschutzkonzept. 

Ihre Vorteile

  • Datenschutz-Schwachstellen werden erkannt und können behoben werden
  • Bewertung der bisherigen Maßnahmen und Möglichkeit ihrer Verbesserung
  • Orientierungshilfe innerhalb der gesetzlichen Vorgaben und Schutz vor Sanktionen
  • Der „Blick von außen“ ermöglicht oft eine neue Sichtweise auf eigene Prozesse
  • Der Datenschutzcheck selbst kann gegenüber Kunden und Partnern das Engagement im Bereich Datenschutz belegen

Aufbau eines Datenschutz-Managementsystems (DSMS)

Ihre zuständige Aufsichtsbehörde verpflichtet Sie, ein Datenschutzkonzept vorzulegen? Ihre Kunden und Lieferanten fordern Sie auf, den Datenschutz in Ihrem Unternehmen nachzuweisen? Die Informationen und (personenbezogenen) Daten Ihrer Organisation sind Ihnen wichtig und sollen geschützt werden?

Es gibt viele Gründe für ein Datenschutzkonzept. Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung. Profitieren Sie von unseren Erfahrungen: Wir wissen, worauf es Auftraggebern und Aufsichtsbehörden ankommt und sorgen dafür, dass die benötigten Dokumente mit so wenig Aufwand wie möglich erstellt werden. 

In einem Datenschutzkonzept werden Maßnahmen beschrieben, die getroffen wurden, um den Anforderungen der Datenschutzgesetze gerecht zu werden. Der Schutzbedarf Ihrer Daten wird definiert und der Umgang mit personenbezogenen Daten festgelegt. 

Kurz gesagt: Das Datenschutzkonzept enthält alle Verfahren, Prozesse, Maßnahmen und Verantwortlichkeiten des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen. Initiiert und verantwortet wird das Datenschutzkonzept durch den Datenschutzbeauftragten oder IT-Sicherheitsbeauftragten. 

Das Datenschutzkonzept hilft Ihrem Unternehmen gesetzlich vorgeschriebene Anforderungen fest zu implementieren. Zusätzlich kann es auch als Grundlage für datenschutzrechtliche Prüfungen z.B. durch den Auftraggeber genutzt werden. 

Externer Datenschutzbeauftragter

in Datenschutzbeauftragter ist eine wichtige und für viele Unternehmen gesetzlich vorgeschriebene Rolle im Unternehmen. Als kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen des Datenschutzes unterstützt der Datenschutzbeauftragte in der Erstellung von Richtlinien, Vereinbarungen und Datenschutzkonzepten, in der Durchführung der definierten Schutzmaßnahmen und der Beratung im laufenden Betrieb. 

Einen externen Berater für diese Aufgaben einzusetzen, bietet zahlreiche Vorteile gegenüber der Bestellung eines internen Datenschutzbeauftragten. Personalkosten können gespart und Interessenkonflikte vermieden werden. 

eyeDsec stellt Ihnen gerne dauerhaft oder vorübergehend einen Datenschutzbeauftragten in Bayreuth, Oberfranken oder ganz Deutschland zur Verfügung. Profitieren Sie von der Erfahrung unseres engagierten und hochqualifizierten Teams. 

Wer benötigt einen Datenschutzbeauftragten?

Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist unter Umständen für Ihr Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben:

Alle privatwirtschaftlichen Unternehmen, bei denen sich mehr als 20 Personen ständig mit der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten (z.B. Namen, Adressen, Firmenzugehörigkeit von natürlichen Personen) beschäftigen, sind verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.

Des Weiteren sind öffentliche Einrichtungen i.d.R. verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.

Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten

  • Umsetzung der Aufgaben gemäß Art. 39 DSGVO; diese sind u.a. 
  • Unterstützung bei Auskünften und Beratung über die Zulässigkeit der Erhebung und Nutzung von personenbezogenen Daten gemäß DSGVO 
  • Unterstützung bei und Kontrolle des Datenschutzkonzeptes 
  • Unterstützung bei und Kontrolle von Betriebs- bzw. Mitarbeitervereinbarungen und Richtlinien (z.B. bezüglich Internet- und E-Mail-Nutzung) 
  • Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter
  • Ansprechpartner für Mitarbeiter und gegenüber externen Stellen
  • Auditierung des Datenschutzniveaus

Ihre Vorteile

  • Sie sparen sich die Kosten, die für die Aus- und Fortbildung des internen Datenschutzbeauftragten anfallen würden, inkl. Ausfallkosten, die durch die Freistellung Ihres Mitarbeiters entstehen, Reisekosten sowie Kosten für Fachliteratur 
  • Mit einem externen Datenschutzbeauftragten sind Sie nicht personell gebunden wie an einen internen Datenschutzbeauftragen, der besonderen Kündigungsschutz genießt
  • Interessenkonflikte werden vermieden, da ein externer Datenschutzbeauftragter im Gegensatz zum internen Mitarbeiter eine neutrale Position im Unternehmen einnimmt 
  • Die Berater von eyeDsec bringen Erfahrung aus anderen Projekten in Ihr Unternehmen ein 
  • Ein unvoreingenommener Blick von außen ermöglicht oft effektivere Lösungen als eventuelle „Betriebsblindheit“

Da sich die Aufgabenbereiche des externen Datenschutzbeauftragten mit denen des externen Sicherheitsbeauftragten überschneiden, macht die gleichzeitige Beauftragung beider Positionen Sinn. Die sich ergebenden Synergieeffekte machen sich auch preislich bemerkbar. Fragen Sie uns!

Was können wir für Sie tun? Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Erstgespräch.

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